Häufig gestellte Fragen

      • ausreichend Zeit für Gespräche, Beratungen und Ihre Anliegen
      • rasche Behandlungstermine
      • kurze Wartezeiten
      • das Wartezimmer nicht mit vielen anderen Patienten teilen zu müssen

Die Preise sind von Arzt zu Arzt unterschiedlich und sind unter anderem von der Zeit für Ihre Behandlung und vom Fachgebiet abhängig.

Sie bekommen nach der Behandlung eine Honorarnote, die Sie zunächst selbst bezahlen. Anschließend reichen Sie die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse ein. Ihre Ärztin/Ihr Arzt hilft Ihnen gerne dabei! Details bzw. Umfang der Refundierung klären Sie am besten mit Ihrer Versicherung. Zusatzversicherungen für Wahlärzte (Privatversicherungen) erstatten überdies Kosten, die von Ihrer Krankenkasse eventuell nicht übernommen werden.

Sie können die Rechnung unter meinesv.at oder in der entsprechenden App einreichen. Die Krankenfürsorgen bieten eigene elektronische Systeme für das Einreichen ein.

Telefonisch oder postalisch erreichen Sie die Krankenkassen bzw. Krankenfürsorgen unter:

Österreichische Gesundheitskasse

BVAEB – Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau

SVS – Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen

KFG – Kranken- und Unfallfürsorge für oö. Gemeinden

LKUF – OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge

KFL – Kranken- und Unfallfürsorge für oö. Landesbedienstete

MKF – Krankenfürsorge für Beamte der Landeshauptstadt Linz
Hauptplatz 1, 4020 Linz
Tel.: 0732 / 70 70 – 12 41
Fax: 0732 / 70 70 – 12 45
E-Mail: [email protected]

KFA Wels – Krankenfürsorgeanstalt für Beamte der Stadt Wels
Stadtplatz 1, 4060 Wels
Tel.: 07242 / 235 4800
Fax: 07242 / 235 4801
E-Mail: [email protected]

KFA Steyr – Krankenfürsorgeanstalt für Beamte der Stadt Steyr Stadtplatz 27, 4400 Steyr
Tel.: 07252 / 575 223
Fax: 07252 / 575 223
E-Mail: [email protected]

Im Rahmen der Kostenerstattung erhalten Sie immer nur 80 % des Vertragspartnertarifs zurück und nicht 80 % der Wahlarztrechnung. Kostenerstattung gibt es nur für Leistungen, die auch beim Vertragspartner bezahlt würden. Für Leistungen, die nicht als Krankenbehandlung gelten, gibt es keine Kostenerstattung. Das sind z. B. Sportuntersuchungen, rein kosmetische Leistungen, oder Führerscheinuntersuchungen.